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Haben Mieter zweimal hintereinander ihre Miete nicht gezahlt, so kann der Vermieter ihnen fristlos kündigen. Eine Auflösung des Mietvertrages ist aber auch schon dann möglich, wenn nur eine volle Monatsmiete nicht überwiesen wurde. Der Rauswurf ist in solchen Fällen allerdings nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. (LG Berlin, 67 S 42/11)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 28.09.2012