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Hat ein Kunde beim Abschluss seiner Wohngebäudeversicherung bewusst darauf verzichtet, eine - kostenpflichtige - Erweiterung des Versicherungsschutzes zu vereinbaren, so kann er später nicht darauf pochen, diesen Schutz nun doch in Anspruch nehmen zu können, wenn der Versicherer inzwischen diesen Schutz - für Neukunden - kostenlos vorsieht. Die Gesellschaft war nicht verpflichtet, seine Bestandskunden auf diese Neuerung hinzuweisen. (LG Wuppertal, 9 S 102/12)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 23.08.2013