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Werden Haus und Wohnung durch ein Hochwasser beschädigt, so haftet der Wohngebäudeversicherer nicht für eine Einbauküche, da sie nicht "für das Gebäude hergestellt" - und infolgedessen auch nicht Bestandteil des Gebäudes geworden ist. Nur eine Hausratversicherung würde für Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen aufkommen (die hier allerdings nicht abgeschlossen worden war.) (Saarländisches OLG, 5 U 71/11-14)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 30.10.2012