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Weiterbildungspflicht ist zu wenig

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung verabschiedet. Die Rechtsverordnung regelt wichtige Details der neuen Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter, die ab 1. August 2018 in Kraft tritt.

„Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zu einem substanziellen Sachkundenachweis sein. Die jetzige Regelung bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Schick erinnert daran, dass der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung die Einführung eines Sachkundenachweises – mit Bildungsnachweis – vorsah. In den nachfolgenden Beratungen verabschiedete sich die Politik allerdings in Gänze von diesem Vorhaben. „Die SPD hatte dazu in der letzten Bundestagsdebatte vor der Sommerpause 2017 angekündigt, die Einführung eines qualifizierten Sachkundenachweises in der neuen Legislaturperiode vorantreiben zu wollen. Das begrüßen wir sehr“, so Schick. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 03.05.2018