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Verwaltervertrag: Pauschale Erhöhung unwirksam

Wenn ein WEG-Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbaren, dass sich das Verwalterhonorar jährlich zum 1. November um vier Prozent erhöht, ist dies unwirksam, wenn die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auch aus Verbrauchern besteht. Es liegt in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Verwalter-Newsletter vom 25.10.2021