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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) will am 16. Januar 2018 über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer beraten. Dem BVerfG liegen drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH) und zwei Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung vor.
Inhaltlich geht es um die Einheitswerte, die als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dienen und noch heute nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964 (alte Bundesländer) bzw. zum 1. Januar 1935 (neue Bundesländer) festgestellt werden. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 30.11.2017