Ein Mieter in Dortmund sorgt seit vielen Jahren – gemeinsam mit den anderen Mietenden des Hauses – dafür, dass im Winter der Schnee beseitigt und bei Glatteis gestreut wird. So sieht es auch der Mietvertrag vor. Allerdings steht dort auch, dass der Vermietende berechtigt ist, den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, wenn ihm das unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint.
Eines Tages teilt der Vermieter seinen Mietenden mit, dass er ab sofort eine Firma mit dem Winterdienst beauftragt habe. Beanstandungen über die bisherige Schnee- und Eisbeseitigung hatte es aber nie gegeben.