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Das Baukindergeld hat das Potenzial, junge Familien beim Eigentumserwerb finanziell deutlich zu entlasten. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die der IVD beim Center for Real Estate Studies (CRES) in Auftrag gegeben hat.
Die Studie hat untersucht, inwieweit das Baukindergeld (1.200 Euro je Kind pro Jahr mit zehn Jahren Laufzeit) Familien beim Erwerb von Wohneigentum hinsichtlich der Tilgung ihrer Immobiliendarlehen entlasten kann. Das Ergebnis: Die Förderung in Berlin, Hamburg, Leipzig, Nürnberg und Krefeld kann zu fast durchweg zweistelligen Entlastungen des Haushaltseinkommens führen. Eine Ersparnis von 5 bis 63 Prozent bei der Finanzierung der eigenen vier Wände ist möglich.
Die Entlastung durch das Baukindergeld liegt in allen untersuchten Städten bei Familien mit einem Kind zwischen 2,2 und 7,7 Prozent. Je weiterem Kind vervielfacht sich der entsprechende Satz. Die Studie zeigt, dass in allen untersuchten Städten Wohneigentum in Stadtteilen erschwinglicher ist, die entweder in geringer Entfernung zu den Stadtzentren befinden oder, wie im Fall von Krefeld, sogar im Stadtzentrum.
Wichtige Eckdaten zum Baukindergeld:
Förderhöhe: 1.200 € pro Kind und Jahr
Förderlaufzeit: 10 Jahre
Grund-Voraussetzungen:
Kinder: Bei Antragstellung dürfen Kinder noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, es muss ein Kindergeldanspruch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
Einkommen: Max. 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind
Antragszeitraum und Antragsstellung: Anträge können rückwirkend ab 1. Januar 2018 gestellt werden. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2020. Die Anträge können voraussichtlich ab September 2018 bei der KfW gestellt werden.
Quelle: IVD West, Redaktion N. Boensch, H. Senebald, Mitgliederinfo vom 24.07.2018