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Steuerzinsen ab 2014 verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden, dass der bislang für Steuernachzahlungen sowie Steuererstattungen geltende Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist.

Aufgrund der Entwicklung des tatsächlichen Zinsniveaus in den vergangenen Jahren lasse sich der hohe Zinssatz spätestens ab dem Jahr 2014 nicht mehr rechtfertigen. Für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 hat das Gericht jedoch angeordnet, dass der bisherige Zinssatz trotz dieses Verstoßes weiterhin anzuwenden ist.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 28.10.2021