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Steuerrecht: Zum Beleg einer kürzen Abschreibung ist ein Gutachten unabdingbarFür die Ermittlung des Abschreibungszeitraumes vermieteter Gebäude kann eine kürzere Nutzungsdauer ermittelt werden, als das Einkommensteuergesetz es vorgibt. Allerdings muss dafür ein extra für diesen Zweck angefertigtes Gutachten vorgelegt werden. So sei für einen solchen Nachweis zunächst jede sachverständige Methode anwendbar, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Das Guthaben muss unter anderen zwingend die individuellen Begebenheiten des Gebäudes berücksichtigen. (BFH, IX R 14/23) |
Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Alexander Geischer, Birgit Pohl, Joerg Utrecht, IVD West Newsletter September 2024