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Nutzt ein Privatmann seine Ferienwohnung nicht "zu eigenen Wohnzwecken", sondern fährt er nur noch sporadisch "zur Erholung" dorthin, so soll er nach Ansicht des Finanzgerichts Köln das Objekt nicht steuerfrei verkaufen können - wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf noch keine zehn Jahre vergangen sind. Das Gericht ist der Ansicht, dass gelegentliche Besuche der Wohnung nichts mit der "Nutzung zu Wohnzwecken" (was einen steuerfreien Verkauf ermöglichen würde) zu tun habe. (FG Köln, 8 K 3825/11) Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 14.12.2017