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Ab August 2018 gilt für Immobilienverwalter und Makler eine gesetzliche Fortbildungspflicht, deren Details in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Ein Referentenentwurf der Verordnung liegt vor.
Der IVD bedauert sehr, dass sich der Gesetzgeber gegen die Einführung eines Sachkundenachweises entschieden hat. Die Fortbildungsverpflichtung allein ist unzureichend, um insbesondere Verbraucher vor unqualifizierten Gewerbetreibenden und Mitarbeitern zu schützen. Dennoch sieht der Verband die Weiterbildungsverpflichtung als einen ersten richtigen Schritt an, auf den der zweite nicht lange auf sich warten lassen sollte.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 30.11.2017