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Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer für Einfamilienhäuser erhöht sich ab 2023

Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben. Hintergrund ist eine Anhebung der in Anlage 25 zu § 191 Bewertungsgesetz festgelegten so genannten Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Das schlägt auf die Schenkungs- und Erbschaftssteuer durch. Insofern ist Eile geboten, weil der Vertrag notariell beurkundet werden muss und die Notare zum Ende des Jahres nur noch wenige Termine frei haben werden. Es genügt, wenn dieses Jahr der notarielle Vertrag noch unterschrieben wird. Der Übergang des Eigentums kann im Jahr 2023 stattfinden.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, Newsletter vom 24.11.2022