Aktuelles

Zurück

Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter 2016 / 2017

Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler wird der jetzigen Situation, in der sich grundsätzlich jeder auch ohne Ausbildung als Immobilienmakler bezeichnen darf, einen Riegel vorschieben. Beschlossen wurde er am 31.08.2016. Eigentlich sollte der entsprechende Gesetzesentwurf zum ersten Januar 2016 umgesetzt werden, da die Einzelheiten der Nachweispflicht lange diskutiert wurden, rechnet man jetzt mit einem Inkrafttreten des Gesetzes Ende 2016 oder zu Beginn 2017.

Quelle: https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklervertrag/sachkundenachweis/