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Reine Onlineversammlungen sollen möglich werden

 

Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen entweder beschließen können, dass Versammlungen ausschließlich virtuell stattfinden oder dass sie als reine Online-Veranstaltungen stattfinden können.

Quelle: IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch