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Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen entweder beschließen können, dass Versammlungen ausschließlich virtuell stattfinden oder dass sie als reine Online-Veranstaltungen stattfinden können. |
Quelle: IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch