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Profitipp zur Grundsteuer

 

Sie haben Einspruch gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes eingelegt und eine Antwort vom Finanzamt erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, Ihren Einspruch zurückzunehmen?

Das können Sie antworten:

An das Finanzamt xyz
Steuer Nr. / Aktenzeichen des Grundstücks

Sehr geehrte xxxx,
haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom (...), mit dem Sie ausführlich zu der Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheides Stellung genommen haben. Die Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen.

Ob das Bewertungsgesetz, auf dem der Bescheid beruht, rechtmäßig ist, wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mehrere Immobilienverbände haben bereits angekündigt, einen entsprechenden Musterprozess führen zu wollen. Um hierfür geeignete Fälle zu finden, muss man aber anhand der Feststellungsbescheide beobachten, welche Auswirkungen das neue Gesetz hat.

Damit ich von einer Entscheidung des Bundesgerichts zugunsten der Steuerbürger profitieren kann, muss ich den Bescheid „offen“ halten und verhindern, dass er bestandskräftig wird.

Ich werde meinen Einspruch daher nicht zurücknehmen, sondern bitte Sie ausdrücklich, über den Einspruch vorerst nicht zu entscheiden. Sollten Sie es für richtig halten, über meinen Einspruch dennoch zu entscheiden, sähe ich mich gezwungen, beim Finanzgericht Klage zu erheben.

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V., Redaktion: IVD Bundesverband, C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, Newsletter IVD vom 26. Januar 2023