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Anfang März hat der Bundestag das neue Bauvertragsrecht verabschiedet, das zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetzentwurf wird das Werkvertragsrecht insbesondere zugunsten der Verbraucher modernisiert. Gleichzeitig soll der stetigen Weiterentwicklung der Bautechnik Rechnung getragen werden.
Er regelt unter anderem, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. Mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge müssen zudem künftig verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertig gestellt sein wird. Außerdem sollen Verbraucher künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 25.03.2017