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Nachbarrecht: Zu nah an Nachbars Garage sollte Holz nicht gelagert werden

Hat eine Grundstückseigentümerin direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Unterstand errichtet, in denen sie Brennholz lagert, so muss sie für Feuerschäden einstehen, die dem dNachbarn als Folge eines Brandes entstehen, der von diesem Holzunterstand auf die Garage überspringt. Das gelte auch dann, wenn sie für das eigentliche Entfachen des Feuers nicht verantwortlich ist. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde stark angenommen, dass Holzarbeiten an dem Unterstand mit einer Kreissäge für das Feuer gesorgt hatte, auch wenn diese bereits weit mehr als zehn Stunden vo Bemerken des Feuers beendet worden waren. Die Übertragung des Feuers auf die Garage konnte nur wegen des bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Unterstandes ermöglicht werden. Hätte Sie die vorgeschriebenen drei Meter Mindestabstand eingehalten, wäre das nicht - oder jedenfalls nicht so massiv - passiert i(Hier ging es um ein Schaden in Höhe von 35.000 €, weil in der Garage zwei Ferraris in Mitleidenschaft gezogen worden sind.) ( OLG Hamm, 24 U 146/18)

Quelle: IVD Immo Professionell West 1/2021