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Grundsätzlich muss es ein Grundstückseigentümer zwar nicht hinnehmen, dass sein Areal durch Wurzelbildung von Bäumen seines Nachbarn angegriffen oder gar zerstört wird. Schaut er allerdings rund 30 Jahre tatenlos dabei zu, wie die Bäume mit den ständig wachsenden Wurzeln auswuchern, so kann er nicht verlangen, dass der Nachbar die Kosten für die Reparaturen (unter anderem an einem Zaun) auf seinem Grund und Boden alleine bezahlt. Es sei, so das Kammergericht Berlin, „unbillig, den Baumeigentümer als Störer einseitig zu belasten“, wenn die Bäume bei einer früheren Beseitigungsaufforderung „mit wesentlich geringeren Mitteln hät-ten umgesetzt werden können“. Die Kosten mussten hier geteilt werden.
(KG Berlin, 7 U 180/07)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 11.05.2012