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Nachbarrecht: Gibt es nur einen Weg, so muss der "in der Not" freigemacht werden

Kann ein Mann seine Parzelle eines Gartengrundstücks vom öffentlichen Straßenraum nur über einen Pfad erreichen, der über das Grundstück eines anderen Eigentümers führt, so hat dieser nicht das Recht, diesen Pfad mit Pflanzkübeln zu versperren. Er kann nicht argumentieren, der Nachbar würde sein "Inselgrundstück" nur nutzen, "um Alkohol zu konsumieren". Außerdem wäre es ihm zumutbar - wenn er mal Rasenmäher oder Schubkarre nutze - diese über die Kübel zu heben. Weil der Nachbar aber keine andere Chance habe, auf seinen Grund und Boden zu gelangen, müsse der Pfad im Rahmen des Notwegerechts frei sein.  (LG Lübeck, 3 O 309/22)

Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Alexander Geischer, Birgit Pohl, Joerg Utrecht, IVD West Newsletter April 2025