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Wer über einen Internetanschluss verfügt, der braucht, um Fernsehen zu können, keine Satellitenschüssel (Parabolantenne) zu installieren. Wer sie als Mieter ohne Zustimmung des Vermie-ters schon angebracht haben sollte, der muss sie wieder abbauen. Eine Ausnahme gilt für ausländische Mieter, die ohne die Antenne die Programme aus ihrem Heimatland nicht sehen kön-nen. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 2232/14-76)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 21.05.2015