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Mietrecht: Eine Zerrüttung zerstört noch nicht das Mietverhältnis

Mietrecht: Eine Zerrüttung zerstört noch nicht das Mietverhältnis

Kommt es zwischen den Mietern einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus und ihren Vermietern seit mehr als zehn Jahren regelmäßig zum Streit (unter anderem wurde den Mietern vorgeworfen, sich nicht an die Hausordnung zu halten, Mülltonnen falsch zu befüllen, falsch zu parken und Lärm zu machen), so darf der Vermieter den Mietvertrag nicht fristlos wegen „Zerrüttung“ kündigen, wenn er vom Mieter angezeigt wird, weil er ihn als „Penner“ beschimpft hat. Mit dem Stellen der Strafanzeige hat sich der Mieter nicht pflichtwidrig verhalten. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reiche allein grundsätzlich nicht aus, um den Mieter aus den vier Wänden zu werfen. (BGH, VIII ZR 211/22)

Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Birgit Pohl / Joerg Utecht. IVD Newsletter Juli 2025