- (02261) 5 67 64
- info@immobilien-andrea-asbach.de
- (02261) 5 83 65
"Kleinreparaturen", deren Kosten ein Vermieter seinen Mietern aufdrücken darf, dürfen nicht pauschal mit "120 Euro" angegeben sein. Allenfalls 75 bis 100 Euro seien üblich, so das Amtsgericht Bingen. Die Folge: Der Mieter braucht keine Reparatur zu bezahlen - auch wenn sie weniger als 120 Euro gekostet hat; denn die Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. (AmG Bingen, 25 C 19/13)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 11.07.2013