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Ist in einem Mietvertrag nicht geregelt, ob und gegebenenfalls wie viele Hunde ein Mieter in seiner 2 1/2 Zimmer-Wohnung (mit allerdings respektablen 98 qm Wohnfläche) halten darf, so hat der Vermieter allenfalls damit einverstanden zu sein, dass ein Vierbeiner sein Leben mit Frauchen und Herrchen teilt. Fünf Hunde - wenn auch in "Taschengröße" - muss er jedoch nicht akzeptieren. Das Amtsgericht München: Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht in der Regel "nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung". (AmG München, 424 C 28654/13)
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 09.12.2014