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Lineare Afa sollte auf 3 Prozent angehoben werden

Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Einführung einer zusätzlichen steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsbau, die sogenannte Sonder-AfA, beschlossen.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen für die Anschaffung und Herstellung neuer Mietwohnungen in den ersten vier Jahren neben der regulären Abschreibung von zwei Prozent eine Abschreibung von fünf Prozent in Anspruch genommen werden können. Wird die Wohnung noch im Jahr der Fertigstellung erworben, kann statt des Herstellers der Erwerber die Abschreibungen geltend machen. Diese Abschreibungsmöglichkeit soll zusätzlich zu der Normalabschreibung von zwei Prozent gelten. Damit beträgt die Abschreibung in den ersten vier Jahren jeweils sieben Prozent und – kumuliert – 28 Prozent. Danach ist der Restwert über 46 Jahre zu verteilen.

Der IVD begrüßt die Sonder-AfA als kleinen Baustein zu mehr Wohnungsbau. Sie hat aber weiterhin viele Schwachstellen

Quelle: IVD West, Redaktionsbüro N. Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 20.09.2018