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LG Berlin: Nach Mahnung ist keine Kündigung mehr möglich

Spricht der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen Zahlungsverzuges eine fristgebundene Mahnung aus, kann er den Mietvertrag vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht wegen dieser Rückstände kündigen. Mit der Mahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf eine Kündigung bis zum fruchtlosen Ablauf der Frist. Das hat das Landgericht (LG) Berlin am 26. September 2017 beschlossen. Quelle: IVD West, Redaktion: H.-J. Beck, N. Boensch-Mischorr, C. Osthus, H. Senebald, Newsletter vom 19.10.2017