- (02261) 5 67 64
- info@immobilien-andrea-asbach.de
- (02261) 5 83 65
Wer Baumaßnahmen zur energetische Verbesserung an einem vermieteten Gebäude durchführt, kann die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Wird die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, können die Kosten gem. § 35 c EStG zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind alle Maßnahmen, die der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen. Dies sind im Wesentlichen:
Das Bundesfinanzministerium hat ausdrücklich der Ansicht widersprochen, dass auch Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der Strom für eine Wärmepumpe verwendet wird. |
Quelle: Newsletter IVD West, 31. August 2023
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch