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Keine Steuergutschrift für den Einbau einer Photovoltaik-Anlage

Wer Baumaßnahmen zur energetische Verbesserung an einem vermieteten Gebäude durchführt, kann die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Wird die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, können die Kosten gem. § 35 c EStG zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind alle Maßnahmen, die der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen. Dies sind im Wesentlichen:

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen,
  • die Erneuerung/ der Einbau einer Lüftungsanlage,
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
  • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

Das Bundesfinanzministerium hat ausdrücklich der Ansicht widersprochen, dass auch Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der Strom für eine Wärmepumpe verwendet wird.

Quelle: Newsletter IVD West, 31. August 2023
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch