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Senioren werden auch nach den von der Koalition kurz vor Weihnachten beschlossenen Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie weitgehend von der Darlehensvergabe ausgeschlossen bleiben. Dies gilt nicht nur für den Immobilienkauf, sondern beispielsweise ebenso für Instandhaltungsmaßnahmen oder barrierefreie Umbauten. Zurecht fordert der IVD, der Altersdiskriminierung wirksam zu begegnen, die sich mittelbar aus der Pflicht ergibt, Darlehen zu Lebzeiten zurückzuzahlen.
Immobilienmakler können sich in dieser Situation quasi als „Problemlöser“ betätigen, indem sie Senioren eine Immobilien-Leibrente vermitteln, die finanziellen Spielraum schafft. Die Ruheständler verkaufen dabei ihre Immobilie, bleiben aber Herr im eigenen Haus. Denn sie behalten das lebenslange Wohnrecht verbunden mit einer lebenslangen Leibrente. Senioren können damit das in der Immobilie gebundene Vermögen nutzen, beispielsweise für den seniorengerechten Badumbau, und in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben.
Als Käufer steht die Deutsche Leibrenten bereit, das erste institutionelle Unternehmen für die Leibrente in Deutschland. Mit der Immobilien-Leibrente können sich Immobilienvermittler so eine zusätzliche, bislang ungenutzte Vertriebssäule schaffen.
Die Deutsche Leibrenten unterstützt die Makler auch bei der Suche nach verkaufswilligen Senioren, beispielsweise mit Seminaren und anderen Veranstaltungen. Das Unternehmen kooperiert mit dem IVD.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 13.01.2017