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Homeofficepflicht gilt nicht für jedes Unternehmen

Überall dort, wo es umsetzbar ist, müssen Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Eine generelle Pflicht gibt es nicht. Da nicht jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, zu Hause zu arbeiten, gibt es zudem keine Verpflichtung für Arbeitnehmer.

Die Bestimmung soll laut den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dienstag bis zum 15. März 2021 befristet werden.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 21.01.2021