Grundsteuer: Neues "Bundesmodell" ohne verfassungsrechtliche Bedenken
Bei der Grundstücksbewertung für die Ermittlung der Grundsteuer für Eigentümer nach dem (neuen) Grundsteuer- und Bewertungsrecht („Bundesmodell“) sieht das Finanzgericht Köln „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. (Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte die neue Bewertung noch als „verfassungsrechtlich bedenklich“ eingestuft - wenn auch in einem etwas anderen Sachverhalt.) In dem Fall vor dem FG Köln ging es um die Bewertung einer Eigentumswohnung, die der Eigentümer der Immobilie als „zu hoch“ ansah. Der festgestellte Wert entsprach jedoch den Vorgaben der neuen Wertermittlungsvorschriften, deren Ziel es sei, einen „objektiviert-realen Grundsteuerwert“ zu ermitteln. (FG Köln, 4 K 2189/23)
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Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Alexander Geischer, Birgit Pohl, Joerg Utecht, IVD West Newsletter Oktober 2024