Grundsteuer: Ehemaliger Eigentümer kann "im Verfahren" bleiben
Hat ein Eigentümer sein Grundstück (im Jahr 2022) an seine Tochter übertragen und stellt das Finanzamt noch ihm gegenüber (im Jahr 2023) den Grundsteuerwert zum Stichtag 1. Januar 2022 fest, so kann der Ex-Eigentümer Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das Finanzamt kann diesen nicht mit der Begründung abweisen, er sei „nicht mehr betroffen“. Auch wenn keine Grundsteuer mehr erhoben wird, so wirkt der Bescheid weiterhin rechtlich gegenüber dem (ehemaligen) Eigentümer und er darf ihn anfechten. Denn als „Inhaltsadressat“ des Bescheids bleibt er Teil des Verfahrens. (FG Münster, 3 K 6/25)
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