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Förderung von Homeoffice

Um die Arbeit im Homeoffice zu fördern, hat die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am Dienstag beschlossen, die Sofortabschreibungsmöglichkeiten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig zu berücksichtigen. Damit werden Investitionen in die notwendige Technik erleichtert.

Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 21.01.2021