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Endlich Rechtssicherheit bei Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen

Der Bundesrat hat Mitte Mai Änderungen an der umstrittenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) und damit eine Lockerung der Regularien für die Kreditvergabe an Häuslebauer beschlossen. Der IVD erwartet, dass die Rechtsverordnung nun zügig vorgelegt wird und es endlich Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung gibt.

Pressemitteilung:
"Nach dem Beschluss des Bundesrates erwarten wir nunmehr, dass die Rechtsverordnung zügig vorgelegt wird. Es muss endlich Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geben." Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, und erneuert damit seine Forderung nach einer raschen Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung.

"Bereits seit mehr als einem Jahr kommt es durch die Kreditrichtlinie zu Altersdiskriminierung und Benachteiligung junger Familien. Jetzt geht es darum, die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung möglichst einzugrenzen, damit die entstandenen Probleme bei der Kreditvergabe endlich gelöst werden", so Schick.

Jörg Haffner, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, macht auf die derzeitige schwierige Situation aufmerksam: "Bei den älteren Kreditnehmern über 40 Jahren sind die Abschlusszahlen weiter rückläufig. Beginnend mit der Gruppe der über 40-jährigen Antragsteller können wir feststellen, dass es für den Kunden schwieriger wird, eine Finanzierung zu erhalten – ein Trend, der mit höherem Alter weiter zunimmt." Die Qualitypool GmbH bietet als Maklerpool mit ca. 600 Finanzdienstleistern und Finanzvertrieben professionelle Unterstützung bei der Vermittlung von Baufinanzierungsdarlehen, Ratenkrediten, Bausparlösungen und Versicherungen. Qualitypool ist ein Kooperationspartner des IVD.

"In der Verordnung muss nun geregelt werden, dass Darlehen an ältere Kreditnehmer auch außerhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehensnehmer zurückgezahlt werden können, beispielsweise durch die Erben. Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsverträge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken", so Schick.

Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz seien nicht alle Stolpersteine in der Gesetzgebung beseitigt. So sehen Schick und Haffner Nachbesserungsbedarf auch im Umgang mit Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen.

Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 01.06.2017