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Eigentumswohnung: Einzelne Klimaanlage wird nicht zum Gemeinschaftseigentum, deshalb...

Will ein Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage an der Außenfassade eine Klimaanlage anbringen lassen, so bedarf es dafür der Zustimmung aller Eigentümer, da es sich um eine "bauliche Maßnahme" handelt und nicht um eine Modernisierung. Denn damit wird "keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse" erreicht. (LG Frankfurt am Main, 2/13 S 186/14)  Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 15.01.2018