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Die neue Grundsteuer: Steuererklärung ab 1. Juli 2022

Am 01.01.2025 wird die die neue Grundsteuer in Kraft treten. Hierfür muss jeder Eigentümer eines Grundstücks eine besondere Erklärung abgeben. Bei Eigentumswohnungen ist jeder Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter. Anzugeben sind die Werte zum 01.01.2022. Dies heißt aber nicht, dass die Eigentümer die Erklärung bereits zum 01.01.2022 abgeben müssen, sondern dass die Verhältnisse zum 01.01.2022 maßgeblich sind. Die Erklärung sind voraussichtlich erst ab dem 01.07.2022 abzugeben.

Derzeit stehen hierfür noch keine Erklärungsvordrucke zur Verfügung. Statt der Einheitswerte werden dann die Grundstückswerte der Besteuerung zugrunde gelegt. Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss daher nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Damit die Finanzämter ausreichend Zeit haben, die Werte zu berechnen, sollen die Steuerklärungen bereits vom 1. Juli bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 09.12.2021