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Das IVD-Minuten-Update zum Bürokratieentlastungsgesetz und zur WEG-Novelle

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das einige Änderungen für Vermieter und Verwalter mit sich bringt:

  • Widerspruch zu Kündigungen: Mieter können künftig per E-Mail oder Fax Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen, statt dies schriftlich zu tun. Ein formelles Schreiben mit Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
  • Betriebskostenabrechnung: Vermieter dürfen Belege zur Betriebskostenabrechnung digital bereitstellen. Mieter haben keinen Anspruch mehr auf Einsicht in Papierbelege vor Ort. Stattdessen genügt eine elektronische Bereitstellung, zum Beispiel über ein Mieterportal.
  • Gewerberaummietverträge: Für Mietverträge über Gewerberäume ist zukünftig die Textform ausreichend, wenn diese eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Schriftliche Verträge und Nachträge sind nicht mehr erforderlich, was die Abwicklung nach Ansicht des Gesetzgebers deutlich vereinfachen soll. Dies gilt auch für Änderungen bestehender Mietverträge.
Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft.

Quelle: IVD Bundesverband/ Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, IVD Newsletter vom 24. Oktober 2024