Aktuelles

Zurück

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Seit Jahren setzt sich der IVD dafür ein, den Zeitpunkt zur Identifikation des Maklerkunden zeitlich zu verlagern, so dass nicht jeder Interessent nach seinem Ausweis gefragt werden muss. Gestern hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Nach dem Regierungsbeschluss soll die Identifikation erst erfolgen, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags besteht. Von einem ernsthaften Kaufinteresse ist nach der Gesetzesbegründung spätestens dann auszugehen, wenn eine der Kaufvertragsparteien von der anderen Kaufvertragspartei (gegebenenfalls über Dritte) den Kaufvertragsentwurf erhalten hat. Zudem soll nun gesetzlich geregelt werden, dass nur Makler Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetztes (GwG) sind, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermitteln. Zudem soll durch das Gesetz ein sog. Transparenzregister eingeführt werden. Der Gesetzentwurf kann von der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) heruntergeladen werden. Hieraus lassen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen. In das Register sollen neben Behörden auch die nach dem GwG Verpflichteten Einsicht nehmen können, somit auch Immobilienmakler. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 23.02.2017