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Das Bundeskabinett hat berufliche Zulassungsregeln für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Für beide Berufsgruppen wird eine Erlaubnispflicht gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, müssen Makler und gewerbliche Verwalter bald auch ihre Sachkunde nachweisen. Wir hoffen weiterhin, dass auch der Mietverwalter im weiteren Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens in die Erlaubnispflicht einbezogen wird.
Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 20.09.2016