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BGH verbietet Kontoführungsgebühren für Bauspardarlehen

Bausparkassen dürfen während der Darlehensphase keine Kontogebühren von Verbrauchern verlangen. Dies benachteilige Bausparer, die nun nur Zinsen und das Darlehen zurückzahlen müssen. Eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" ist somit unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 9. Mai 2017. Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 01.06.2017