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Berufszulassung für gewerbliche Makler & Wohnimmobilienverwalter gilt ab 1.8.2018

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 23. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt die Fortbildungspflicht ab dem 1. August 2018. Makler und Verwalter müssen künftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Einzelheiten zur Weiterbildungspflicht werden in einer Rechtsverordnung geregelt.
Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird außerdem erstmals eine Erlaubnispflicht in
§ 34c Gewerbeordnung eingeführt. Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter haben bis zum
1. März 2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Quelle: IVD West, Redaktion: H.-J. Beck, N. Boensch-Mischorr, C. Osthus, H. Senebald, Newsletter vom 02.11.2017