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Baukindergeld für Familien endet zum 31.03.2021
Zwar kann noch bis zum 31.Dezember 2023 der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden, allerdings nur für Immobilien, für die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt beziehungsweise der notarielle Kaufvertrag beurkundet wurde. Das heißt, für alle Baukindergeld-Berechtigten, die noch in den Genuss der Förderung kommen wollen, müssen bis zum 31. März eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag haben. Der Antrag selbst muss sechs Monate nach dem Einzug, spätestens bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Bislang wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 Prozent der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Milliarden Euro. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 14.01.2021