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Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet
Seit dem 10. Februar ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten.
Überbrückungshilfe III gibt es für Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent gegenüber dem entsprechenden Referenzmonat im Jahr 2019; der Förderzeitraum reicht von November 2020 bis Juni 2021. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 18.02.2021