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Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides bei nachträglicher Herabsetzung des Kaufpreises

Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides bei nachträglicher Herabsetzung des Kaufpreises

Wird der Preis einer Immobilie zwei Jahre nach dem Kauf durch eine Vereinbarung im Kaufvertrag herabgesetzt, kann die bereits gezahlte Grunderwerbssteuer nachträglich nicht reduziert werden. Zum einen ist sehr viel Zeit seit Abschluss des Kaufvertrags vergangen, zum anderen wurde der Kaufpreis nicht aufgrund eines Mangels geändert. So hat es der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22. Juli 2020 entschieden.

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 14.01.2021