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Änderung der Regelung über die Kreditwürdigkeitsprüfung

Nach Kritik des IVD und der Kreditinstitute hat die Bundesregierung sich darauf geeinigt, die Regelungen über die Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu entschärfen. Hürden für ältere Menschen, Familien, Zeitarbeiter und Selbstständige sollen beseitigt werden. Darauf haben sich das Bundesfinanz- und das Verbraucherschutzministerium geeinigt. Das Kabinett soll in der kommenden Woche die Änderungen beschließen.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aufgrund der Erfahrungen in Spanien und Irland wollte die EU erreichen, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung auch im Interesse des Darlehensnehmers durchgeführt wird. Das Kreditinstitut darf derzeit einen Kredit nur gewähren, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer das Darlehen vertragsgemäß zurückzahlen kann. Das gilt unabhängig vom Wert der beliehenen Immobilie. Laut Sparkassenverband ist die Vergabe von Baufinanzierungen seitdem deutlich zurückgegangen. Bereits im Sommer hat der IVD darauf hingewiesen, dass der deutsche Gesetzgeber damit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeschossen ist.

Mitte Oktober stellten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im Bundesrat eine Initiative zur Lockerung der Vorgaben vor.

Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser Newsletter vom 15.12.2016