Aktuelles

Zurück

Abschreibung für Computer und Software

Die Anschaffungskosten für Computer und Software können jetzt sofort abgeschrieben werden. Die Finanzverwaltung hat die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computern und Software verkürzt und von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

Neben bestimmten Software-Programmen und Computerzubehör ist folgende Hardware erfasst:

  • Desktopcomputer
  • Laptops
  • Tablets
  • Vergleichbare Geräte wie z.B. Desktop-Thin-Clients und Workstations

Quelle: IVD Bundesverband, Redaktionsbüro C. Hegenbarth, C. Osthus, N.Boensch, H. Senebald, Newsletter vom 18.03.2021