Was Sie zum Baukindergeld wissen müssen:
- Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmal nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide
- Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro und gilt max. für zwei Kinder. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
- Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich also über 10 Jahre ein Förderbetrag von 24.000 Euro.
- Einen Anspruch auf Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt und darin lebt.
- Die Förderung gilt für den erstmaligen Erwerb im Neubau oder Bestand
Quelle: IVD West, IVD Mitgliederinfo vom 17.05.2018