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Verwaltungsrecht: Jahrzehntelange Gehwegsnutzung kann nicht einfach widerrufen werden

Führt ein Gehweg, der zu einer öffentlichen Straße gehört, über ein privates Grundstück, und wurde die Nutzung - wenn auch vom Vorbesitzer des Grundstücks - jahrzehntelang geduldet, so kann der aktuelle Besitzer diese Duldung nicht einfach widerrufen. Würde eine Sperrung des Gehweges erheblich Gefahren für die Passanten mit sich bringen, und ist der Bereich für den Besitzer ohnehin nur sehr eingeschränkt nutzbar, so darf er ihn nicht absperren. (VG Koblenz, 2 K 1096/24)

Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Birgit Pohl / Joerg Utecht, IVD Newsletter Oktober 2025