Wird die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses von einer großen 50 Jahre alten Waldkiefer verschattet, so kann der Eigentümer nicht verlangen, den Baum ausnahmsweise fällen zu lassen. Ist der Baum gesund, zählt er nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen, und hat er eine Lebenserwartung von noch mindestens 100 Jahren, so ist das öffentliche Interesse am Erhalt des Baumes (und damit am Naturschutz) höher zu gewichten als eine höhere Rentabilität durch die Erzeugung von Strom für den Eigentümer. (VG Berlin, 24 K 26/24)