Aktuelles

Zurück

Mietrecht: Haben Mieter Öfen selbst betrieben, so darf nicht einfach umgelegt werden

Haben Mieter die Wohnungen mit eigenen Elektroöfen beheizt und stellt der Vermieter die Versorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung um, so kann er die Kosten nicht ohne Weiteres auf die Mieter umlegen. Haben die Mieter die Elektroöfen selbst betrieben, so kann die vom Vermieter angeführte Vorschrift aus dem Bürgerliche Gesetzbuch zu den Nebenkosten nicht angewendet werden. Diese regelt eine Umlage der Kosten bei Umstellung der Wärmeversorgung nur für den Fall, dass die Mieter die Heizkosten bereits vorher als Betriebskosten zu tragen hatten. Ist das nicht der Fall, so liege eine Regelungslücke vor. Allerdings könnte es sein, dass die Mieter der Umstellung "stillschweigend zugestimmt" haben und verpflichtet sind, zumindest denjenigen Kostenanteil zu tragen, den sie vor der Umstellung bereits bezahlt haben. Die Vorinstanz muss das entscheiden. (BGH, VIII ZR 46/25 u. a.)

Quelle: IVD West, Newsletter 17.08.26, Redaktionsleitung: Birgit Pohl/Joerg Utecht