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Mietrecht: Der Mieter muss Schimmel melden

Ein Mieter kann von seinem Vermieter kein Schmerzensgeld verlangen, wenn in der Wohnung Schimmelsporen gefunden werden. Hat der Mieter den Schimmel nicht beim Vermieter "gemeldet" (wozu er rechtlich verpflichtet ist), so muss der Vermieter nicht haften. Denn ohne eine solche "Mängelanzeige" kann ein Vermieter nicht erkennen, dass von der Wohnung möglicherweise eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausgeht. (LG Berlin II, 64 S 143/23)
Quelle: IVD West, Newsletter, Redaktionsleitung: Birgit Pohl/Joerg Utecht